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Allgemeine Geschäftsbedingungen der MAJ Permanent GmbH

  1. Anbieter und Geltungsbereich

  1. Anbieter ist die MAJ Permanent GmbH, Nymphenburger Straße 96, 80636 München, Deutschland, E-Mail: info@maj-permanent-makeup.com, Tel.: +49 160 93388881 („MAJ“).
  2. Diese AGB gelten für alle Verträge über kosmetische Dienstleistungen (insbesondere Permanent-Make-up), die zwischen MAJ und Ihnen geschlossen werden – unabhängig vom Buchungsweg (z. B. online über eTermin, telefonisch, per E-Mail, vor Ort).
  3. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn MAJ diese ausdrücklich in Textform bestätigt.
  1. Begriffe (verbindliche Terminologie)

  1. Erstbehandlung: erste Pigmentier-/Grundbehandlung des gebuchten Areals.
  2. Zweitbehandlung: zweiter Termin zur Finalisierung bzw. Korrektur nach Abheilung. Die Behandlung ist erst mit der Durchführung der Zweitbehandlung abgeschlossen. Eine Zweitbehandlung ist nur nach einer Erstbehandlung bei MAJ buchbar.
  3. Nachbehandlung (Qualitätsversprechen): zusätzliche Korrektur nach der durchgeführten Zweitbehandlung, die MAJ im Rahmen des Qualitätsversprechens ggf. vornimmt und kostenfrei anbietet (siehe Ziffer 12).
  4. Auffrischungsbehandlung: Behandlung zur Auffrischung des Ergebnisses nach Abschluss des Erst-/Zweitbehandlungszyklus (siehe Ziffer 13).
  1. Vertragsschluss und Buchung

  1. Mit der Auswahl eines Termins und dem Absenden der Terminanfrage wird der gewünschte Termin zunächst unverbindlich reserviert („geblockt“). Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Anzahlung gemäß Ziffer 6 bei MAJ eingegangen ist und MAJ die Buchung in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt.
    Eine automatisierte Eingangsbestätigung bzw. eine Hinweis-E-Mail über eine Terminblockierung ohne eingegangene Anzahlung stellt weder eine Annahme noch einen Vertragsschluss dar.
  2. MAJ kann Buchungen aus fachlichen, organisatorischen oder gesundheitlichen Gründen ablehnen oder verschieben, wenn eine sichere Durchführung nicht gewährleistet ist.
  1. Bestehendes Permanent-Make-up / Vorbehandlung durch Dritte (altes PMU, Microblading, Fremdarbeiten)

  1. Offenlegungspflicht: Der Kunde ist verpflichtet, vor Terminvereinbarung und spätestens vor Behandlungsbeginn anzugeben, ob im zu behandelnden Areal bereits ein Permanent-Make-up oder eine vergleichbare Pigmentierung (z. B. Microblading oder maschinelles PMU) vorhanden ist.
  2. Bildvorlage vor der Terminbestätigung: Liegt eine Vorbehandlung oder Fremdarbeit vor, sind dem Studio vor der Terminbestätigung aussagekräftige, aktuelle Fotos des behandelten Bereichs zu übermitteln (mehrere Blickwinkel und Nahaufnahmen bei Tageslicht). Ohne vorherige Bildvorlage oder einen terminierten kostenfreien, persönlichen Beratungstermin kann das Studio die Behandlung ablehnen oder den Termin auf einen späteren Zeitpunkt verlegen.
  3. Erforderlichkeit einer Entfernung / Vorbehandlung: Das Studio entscheidet nach Sichtung der Fotos und/oder vor Ort nach fachlicher Prüfung, ob eine Behandlung auf bestehendem PMU möglich ist oder ob zunächst eine (Teil-)Entfernung bzw. eine andere Vorbehandlung erforderlich ist. In fachlich möglichen Fällen kann das Studio empfehlen, von weiteren Pigmentierungen abzusehen und alternative Maßnahmen (z. B. Entfernungstechniken) in Betracht zu ziehen.
  4. Besonderheit Microblading / Narbenrisiko: Bei Microblading und anderen Vorbehandlungen können Hautstrukturveränderungen (z. B. feine Narbenbildungen, Gewebeverhärtungen, tiefer liegende Pigmente) vorliegen. Ausmaß und Auswirkungen – insbesondere eine mögliche Narbenbildung – sind nicht stets zuverlässig vorab feststellbar und können die Aufnahme, Haltbarkeit, Farbentwicklung und Gleichmäßigkeit einer neuen Pigmentierung unvorhersehbar beeinflussen.
  5. Keine sichere Vorhersagbarkeit des Ergebnisses bei altem Permanent-Make-up, das nicht von MAJ durchgeführt wurde: Bei Vorpigmentierungen/Fremdarbeiten ist das Behandlungsergebnis aufgrund der bereits vorhandenen Pigmente und möglicher Gewebeveränderungen nur eingeschränkt planbar. MAJ schuldet in diesen Fällen eine fachgerechte Durchführung, jedoch keinen bestimmten ästhetischen Erfolg. Soweit Abweichungen oder Einschränkungen ausschließlich auf die Vorpigmentierung/Fremdarbeit zurückzuführen sind und MAJ keine Pflichtverletzung trifft, bestehen insoweit keine Ansprüche auf ein bestimmtes Ergebnis. Zwingende gesetzliche Haftungs- und Mängelrechte bleiben unberührt.
  6. Zusätzliche Sitzungen/Korrekturen sind kostenpflichtig: Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei Vorbehandlungen/Fremdarbeiten für ein ästhetisch akzeptables Ergebnis mehrere Sitzungen oder zusätzliche Korrekturen erforderlich sein können, die separat gemäß Preisliste, Website oder Buchungssystem abgerechnet werden.
  7. Leistungsablehnung aus fachlichen Gründen: Wenn das bestehende Permanent-Make-up nicht von MAJ stammt und eine Behandlung darauf fachlich nicht sinnvoll oder vertretbar ist, darf MAJ die Behandlung ablehnen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

 

  1. Preise und Leistungsumfang

  1. Es gelten die zum Buchungszeitpunkt ausgewiesenen Preise gemäß Website/Preisliste und/oder Buchungssystem.
  2. Für Erst- und Zweitbehandlung werden separat vergütet; die jeweiligen Preise gelten gemäß Preisliste, Website oder Buchungssystem.
  3. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach der gebuchten Leistung, dem fachlichen Befund und der Abstimmung im Termin.
  1. Anzahlung (80 € je gebuchtem Termin)

  1. Für jeden gebuchten Termin ist eine Anzahlung in Höhe von 80,00 € zu leisten.
  2. Die Terminreservierung erfolgt erst nach Eingang der Anzahlung. Bis dahin kann MAJ den Termin anderweitig vergeben.
  3. Die Anzahlung wird auf den Endpreis des jeweiligen Termins angerechnet.
  4. Für Erstattung oder Einbehalt der Anzahlung gelten die Regelungen zur Stornierung, zum Nichterscheinen oder zur Verspätung (Ziffern 8 und 9).
  1. Behandlung, Heilungsverlauf, Mitwirkungspflichten

  1. MAJ schuldet eine fachgerechte und sorgfältige Durchführung gemäß den gängigen Standards für Permanent-Make-up.
  2. Der Heilungsverlauf und das Ergebnis (z. B. Farbaufnahme, Haltbarkeit, Retention) hängen u. a. von individuellen Faktoren ab (z. B. Hauttyp, Stoffwechsel, Pflege, Vorpigmentierungen/Alt-Permanent-Make-up). Ein exakt bestimmtes Ergebnis kann nicht garantiert werden.
  3. Bitte halten Sie Vor- und Nachpflegehinweise ein und teilen Sie alle relevanten Umstände vollständig und wahrheitsgemäß mit (insbesondere Gesundheitsangaben, Medikamente, Vorpigmentierungen; siehe Ziffer 14).
  4. Die Verarbeitung und Stabilität von Farbpigmenten sind individuell und können je nach Hauttyp, Stoffwechsel, Immunreaktion, Lebensstil, Pflege, UV-Exposition sowie Vorpigmentierungen variieren. Daher können sich Farbintensität, Farbton und/oder Formwirkung im Heilungsverlauf – auch nach der Zweitbehandlung – noch verändern. Dies stellt für sich genommen keinen Anspruch auf ein bestimmtes Ergebnis oder eine bestimmte Haltbarkeit dar.
  1. Stornierung, Verschiebung, Nichterscheinen (72 Stunden / 48 Stunden)

  1. Eine kostenfreie Stornierung oder Verschiebung ist bis spätestens 72 Stunden vor Terminbeginn möglich.
  2. Bei Stornierung oder Verschiebung innerhalb von 72 Stunden vor Terminbeginn kann MAJ die Anzahlung (80 €) als Ausfallentschädigung einbehalten.
  3. Bei einer Stornierung/Verschiebung weniger als 48 Stunden vor Terminbeginn ist MAJ berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von 80 % des vereinbarten Behandlungspreises zu verlangen. Die Anzahlung wird angerechnet.
  4. Bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Absage ist MAJ berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von 100 % des vereinbarten Behandlungspreises zu verlangen. Die Anzahlung wird angerechnet.
    MAJ rechnet ersparte Aufwendungen sowie eine anderweitige Vergabe des Termins (ganz oder teilweise) an. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass MAJ keinen Schaden oder einen wesentlich geringeren Schaden entstanden ist. Grundlage ist, dass kurzfristig frei werdende Behandlungstermine regelmäßig nicht mehr vollständig anderweitig vergeben werden können.
  1. Pünktlichkeit – 15-Minuten-Regel

  1. Bitte erscheinen Sie ca. 10 Minuten vor Ihrem Termin.
  2. Verspätungen von mehr als 15 Minuten können dazu führen, dass die Behandlung aus organisatorischen Gründen nicht mehr durchgeführt werden kann. In diesem Fall gilt die Verspätung als kurzfristige Stornierung durch den Kunden; es gelten die Ausfallpauschalen gemäß Ziffern 8.3 und 8.4. Wird die Behandlung trotz Verspätung ganz oder teilweise durchgeführt, wird der vereinbarte Behandlungspreis fällig; eine zeitanteilige Minderung wegen verkürzter Behandlungszeit erfolgt nicht.
  1. Permanent-Make-up ist zweistufig: Erstbehandlung und Zweitbehandlung (45–150 Tage)

  1. Permanent-Make-up wird bei MAJ ausschließlich als Zweischritt-Behandlung erbracht: Erstbehandlung und Zweitbehandlung, beide werden separat vergütet; die jeweiligen Preise gelten gemäß Preisliste, Website oder Buchungssystem. Die Zweitbehandlung ist ein zwingender Bestandteil der Permanent-Make-up-Behandlung und erforderlich, um den Behandlungsabschluss herbeizuführen. Ohne Zweitbehandlung innerhalb von 150 Tagen nach der Erstbehandlung gilt die Behandlung als nicht abgeschlossen.

  2. Die Zweitbehandlung darf frühestens 45 Tage nach der Erstbehandlung erfolgen. Termine vor Ablauf dieser Frist sind ausgeschlossen.
  3. Die Zweitbehandlung muss spätestens 150 Tage nach der Erstbehandlung erfolgen.
  4. Wird die Zweitbehandlung nicht innerhalb von 150 Kalendertagen durchgeführt, besteht kein Anspruch auf Durchführung einer Zweitbehandlung zu den Konditionen einer Zweitbehandlung sowie kein Anspruch auf Leistungen aus dem freiwilligen Qualitätsversprechen, die an die fristgerechte Zweitbehandlung anknüpfen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Zweitbehandlung rechtzeitig innerhalb der Frist nachweislich angefragt hat, die Durchführung jedoch aus Gründen unterbleibt, die MAJ zu vertreten hat (z. B. fehlende Terminverfügbarkeit trotz rechtzeitiger Anfrage). In diesem Fall verlängert sich die Frist angemessen. Zwingende gesetzliche Ansprüche aus der bereits erbrachten Erstbehandlung bleiben unberührt.
  5. Der Umfang der Zweitbehandlung wird nach Abheilung festgelegt und kann von einer kleinen Korrektur bis hin zu einer umfangreicheren Wiederholung wesentlicher Behandlungsschritte reichen. Abgerechnet wird gemäß dem Festpreis der jeweiligen Zweitbehandlung.

Zeitachse (Tag 0 = Erstbehandlung):

Tag 0 → Tag 45 (frühestens Zweitbehandlung) → Tag 150 (spätestens Zweitbehandlung; danach Anspruchsverlust)

 

  1. Gleiche Artistin – Erst- und Zweitbehandlung

  1. Erst- und Zweitbehandlung sollen grundsätzlich von derselben Artistin durchgeführt werden.
  2. Ist die gebuchte Artistin aus Gründen, die MAJ nicht beeinflussen kann, nicht verfügbar, bietet MAJ eine fachlich geeignete Ersatzlösung an.
  3. Buchen Sie die Zweitbehandlung nicht eigenständig bei einer anderen Artistin, sondern bei derselben Artistin wie die Erstbehandlung. Sollten Sie dies dennoch tun, kann MAJ die Behandlung ablehnen oder sie zum Preis einer neuen Erstbehandlung abrechnen.
  4. Bei Schulungsmodellen erfolgt die Zuteilung der Artistin für die Zweitbehandlung durch MAJ nach den organisatorischen Erfordernissen und der Qualifikationsstufe.
  5. Sollte es nach der Zweitbehandlung und vollständiger Abheilung zu aus Sicht von MAJ behandlungsbedingten Abweichungen in Farbintensität, Farbton oder Formwirkung kommen, kann MAJ im Rahmen des Qualitätsversprechens eine kostenfreie Nachbehandlung anbieten, sofern die Voraussetzungen nach Ziffer 12.2 erfüllt sind.
  1. Qualitätsversprechen – Nachbehandlung nach Zweitbehandlung

  1. Nach Durchführung der Zweitbehandlung kann MAJ im Rahmen des Qualitätsversprechens eine kostenfreie Nachbehandlung anbieten, sofern eine Korrektur fachlich angezeigt ist.
  2. Voraussetzungen sind insbesondere: fristgerechte Zweitbehandlung (Ziffer 10), Einhaltung der Pflegehinweise, keine Fremdbehandlungen sowie keine relevanten, nicht mitgeteilten Umstände (z. B. Medikamenteneinnahme, UV/Solarium, kosmetische/medizinische Eingriffe im Areal, Fremdpigmentierungen oder abweichende Nachpflege), die das Ergebnis beeinflussen.
  3. Kein Anspruch besteht bei reinen Stil-/Geschmacksänderungen (z. B. deutlich andere Form/Farbe entgegen der ursprünglichen Planung) oder wenn externe Faktoren ursächlich sind.
  4. Das Qualitätsversprechen gilt bis maximal 180 Tage nach der Zweitbehandlung.
  1. Auffrischungsbehandlung (6–22 Monate; ab 22 Monaten neue Erstbehandlung)

  1. Eine Auffrischungsbehandlung ist eine eigenständige Leistung nach Abschluss des Erst- bzw. Zweitbehandlungszyklus.
  2. Für Auffrischungen gelten innerhalb von 6 bis 22 Monaten nach der Zweitbehandlung preisgestaffelte Nachlässe. Die konkreten Staffelungen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste, der Website oder dem Buchungssystem von MAJ.
  3. Ab 22 Monaten nach der Zweitbehandlung gilt: Wurde bis dahin keine Auffrischungsbehandlung durchgeführt, wird jede erneute Behandlung als Erstbehandlung behandelt und abgerechnet – mit 15 % Stammkundenrabatt (Erst- und Zweitbehandlung sind in diesem Fall erneut separat zu buchen und zu vergüten gemäß Preisliste/Website/Buchungssystem nach diesen AGB).
  4. Etwaige Auffrischungsnachlässe gelten nur bei Durchführung durch dieselbe Artistin wie bei der Erst- und Zweitbehandlung, soweit organisatorisch möglich. Ist Ihre Artistin nicht verfügbar, gilt Ziffer 11.
  1. Gesundheitliche Voraussetzungen und Ausschluss-/Rückstellungsgründe (integrierte Liste)

  1. Bitte prüfen Sie vor dem Termin die nachstehenden Punkte und informieren Sie MAJ vollständig. Ziel ist es, gesundheitliche Risiken und vermeidbare Ausfalltermine zu verhindern. Gesundheitsangaben werden ausschließlich zur Prüfung der sicheren Durchführbarkeit der Behandlung verarbeitet; Näheres ergibt sich aus der Datenschutzerklärung.
  2. Stellt sich erst im Termin heraus, dass eine Behandlung aus gesundheitlichen Gründen nicht durchgeführt werden kann, gilt:
    a) Bei korrekter Vorabinformation entstehen Ihnen keine Ausfallkosten; die Anzahlung wird erstattet oder auf einen Ersatztermin angerechnet.
    b) Bei fehlender oder falscher Angabe trotz Abfrage gelten die Regelungen zu Ausfallentschädigung (Ziffern 8 und 9).
  3. A) Behandlung ausgeschlossen (Behandlung darf nicht durchgeführt werden)

  • Schwangerschaft
  • Akute Hauterkrankung/Entzündung im Behandlungsbereich (z. B. akuter Schub)
  • Ausgeprägte Neigung zu wulstiger Narbenbildung (Keloidbildung) im relevanten Bereich
  • B) Behandlung nur nach individueller Abklärung / ggf. Rückstellung / ggf. ärztliche Freigabe

  • Stillzeit (Empfehlung: frühestens 3 Monate nach Geburt bzw. nach Abschluss der hormonellen Umstellung)
  • Onkologische Behandlungen (nur nach Rücksprache mit behandelnder Ärztin/behandelndem Arzt)
  • Reduzierte Immunität / Immunsuppression (Einzelfallabwägung; Heilung kann beeinträchtigt sein)
  • HIV / chronische Infektions- oder Immunsuppressionserkrankungen (Einzelfallabwägung; MAJ kann ärztliche Freigabe verlangen oder aus Sicherheits-/Heilungsgründen ablehnen)
  • Bekannte Allergien / Neigung zu allergischen Reaktionen (Abklärung/ggf. Test empfohlen)
  • Unverträglichkeit gegen Lidocain (zwingend vorab mitteilen; keine eigenständige Anwendung betäubender Produkte bei Unverträglichkeit)
  • Psoriasis im Behandlungsbereich, insbesondere im Schub
  • Augenerkrankungen, die gegen die Behandlung oder Verträglichkeit sprechen können (z. B. schwere Entzündungen)
  • Besenreiser an den Augenlidern (Einzelfallentscheidung)
  • Botulinumtoxin-Injektionen (z. B. Botox) im betroffenen Bereich innerhalb der letzten 2 Wochen
  1. Minderjährige

  1. Behandlungen werden grundsätzlich nur an volljährigen Personen (ab 18 Jahren) durchgeführt.
  2. Ausnahmeprogramm: MAJ kann im Rahmen eines gesonderten Programms Behandlungen für Minderjährige, zum Beispiel bei Alopezie oder im Zusammenhang mit Chemotherapie, anbieten (ggf. kostenfrei). Voraussetzungen:
    • ärztliches Attest, dass die Behandlung durchgeführt werden darf,
    • schriftliche Einwilligung der Sorgeberechtigten (bei gemeinsamer Sorge: Einwilligung beider),
    • Terminvergabe ausschließlich nach vorheriger Kontaktaufnahme und Prüfung; Online-Buchungen sind hierfür ausgeschlossen.
  3. MAJ kann zur Identitäts- und Altersprüfung Ausweisdokumente verlangen.
  1. Widerrufsrecht (Verbraucher)

  1. Verbraucher haben bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht.
  2. Einzelheiten (Fristen, Ausübung, Musterformular) ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung auf der Website von MAJ:
    https://maj-permanent-makeup.com/widerrufsbelehrung/
  3. Verlangen Sie ausdrücklich, dass MAJ vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, kann im Widerrufsfall gesetzlich zulässiger Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen anfallen.
  1. Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung von MAJ in der jeweils aktuellen Fassung:
https://maj-permanent-makeup.com/datenschutz/

  1. Haftung

  1. MAJ haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. MAJ haftet unbeschränkt bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  3. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet MAJ nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  4. Zwingende gesetzliche Haftung (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt.
  1. Verbraucherstreitbeilegung

  1. MAJ ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  1. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
  2. Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen ist München; im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  1. Erklärung zu Permanent-Make-up 

Permanent-Make-up ist eine kosmetische Behandlung, bei der Farbpigmente mittels spezieller Geräte in die oberen Hautschichten eingebracht werden, um eine langanhaltende optische Betonung von Gesichtspartien wie Augenbrauen, Lippen oder Augen zu erzielen. Permanent-Make-up stellt keine Tätowierung im klassischen Sinne dar, ist jedoch ebenfalls ein invasiver kosmetischer Eingriff.

Permanent-Make-up ist in der Bundesrepublik Deutschland kein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Es existiert hierfür weder eine gesetzlich geregelte Berufsausbildung noch ein staatlich anerkannter Berufsabschluss. Entsprechend gibt es auch keine staatlich anerkannte Berufsbezeichnung für Tätigkeiten im Bereich Permanent-Make-up.

Die Ausübung von Permanent Make-up erfolgt auf Grundlage privater Schulungen, Fortbildungen und praktischer Erfahrung. Die Auswahl der behandelnden Artistin bzw. des behandelnden Artisten erfolgt im Rahmen des Buchungsprozesses; Sie entscheiden, welche Person Sie buchen. Zertifikate oder Teilnahmebescheinigungen privater Anbieter stellen keine staatliche Anerkennung dar.

Permanent-Make-up ist eine kosmetische Dienstleistung und keine medizinische oder heilkundliche Behandlung. Es erfolgt keine Diagnose, Therapie oder Behandlung von Krankheiten im Sinne des Heilpraktiker- oder Ärzterechts.

MAJ erbringt Permanent-Make-up als Kunsthandwerk. Die im Buchungssystem oder auf der Website angegebenen Terminzeiten stellen eine organisatorische Maximaldauer dar, für die die jeweilige Artistin/der jeweilige Artist für Sie geblockt wird. Die tatsächliche Behandlungsdauer kann – je nach individuellem Befund, Hautbeschaffenheit, gewünschtem Ergebnis und Behandlungsverlauf – auch wesentlich kürzer sein, ohne dass dies die Sorgfalt oder die Ergebnisqualität beeinträchtigt. Ein Anspruch auf Durchführung bis zur ausgeschöpften Maximaldauer oder auf eine Abrechnung nach Zeit-/Stundenlohn besteht nicht; maßgeblich ist die gebuchte Leistung (Service) gemäß Preisliste/Website/Buchungssystem.

  1. Kundenanfragen, Wünsche, Beschwerden und Reklamationen

  • Für Fragen, Anregungen, Beschwerden und Reklamationen bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem kaufmännischen Leiter C. Majer, damit eine zügige Bearbeitung sichergestellt ist. Unabhängig davon können rechtserhebliche Erklärungen (z. B. Widerruf, Kündigung) auch gegenüber MAJ über die im Impressum genannten Kontaktwege abgegeben werden. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
    • Telefon/WhatsApp: +49 160 93388881
    • E-Mail: info@maj-permanent-makeup.com

Stand 28. Januar 2026

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